Gemäss dem Bundesinfektionsschutzgesetz gilt in Arzt- und Zahnarztpraxen noch bis zum 07. April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten ab 6 Jahren sowie Besucher (Angehörige, Betreuer).
Bisher geltende Ausnahmen gem. IfSG bleiben bestehen.

Behandlungsschwerpunkte
Prophylaxe, Kinder- und Jugendzahnheilkunde