Früherkennung

Früherkennung

Drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder: Für Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat sind ab Juli 2019 drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Schmelzhärtungsmaßnahmen vorgesehen.

Die neuen zahnärztlichen Untersuchungen setzen insbesondere bei den Ursachen frühkindlicher Karies an. Sie beinhalten unter anderem die eingehende Untersuchung des Kindes, die Beratung der Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Dazu haben Kleinkinder bis zum 33. Lebensmonat zusätzlichen Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal je Kalenderhalbjahr in der Zahnarztpraxis. Damit wird dem Entstehen der sog. Nuckelflaschenkaries wirksam vorgebeugt und bereits entstandener Initialkaries effektiv entgegengewirkt.

ZM Online 19.01.2019

stefanatzwanger